Häufige Fragen 

1. Was ist eine Krankenfahrt?

Krankenfahrten bezeichnen eine Beförderung von Menschen die Mobilitätshilfe benötigen oder aufgrund Ihres Zustandes nicht selbst fahren können. Die Beförderung kann entweder sitzend im Autositz, im Rollstuhl und im Tragestuhl, oder liegend auf einer Trageliege durchgeführt werden. Eine Krankenfahrt ist immer nur dann möglich, wenn ein Arzt oder eine Krankenkasse eine solche Fahrt verordnet. 
 

2. Was kostet eine Krankenfahrt? 

Sofern ein Arzt oder die Krankenkasse eine medizinische Notwendigkeit von Krankenfahrten bescheinigt und eine sogenannte „Verordnung zur Krankenbeförderung“ ausstellt, belaufen sich die Kosten auf einen geringen Eigenanteil von ca. 10 €. Die restlichen Kosten werden komplett von der Krankenkasse getragen. Liegt eine Befreiung vor, entfällt auch der sonst fällige Eigenanteil. 

 

3. Kostenübernahme bei einer Privatversicherung?

Privatversicherte tragen als Vorleistung die Kosten selbst und können diese später bei der Krankenkasse einfordern. 

 

4. Wie sieht der genaue Ablauf bei Krankenfahrten aus?

1. Verordnung von Krankenfahrten
Sie benötigen Mobilitätshilfe und erhalten von Ihrem Facharzt oder Ihrer Krankenkasse eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Transportschein). Sie können eine solche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit auch immer proaktiv erfragen oder einfordern

2. Anfrage der Krankenfahrten
Sie kontaktieren uns und vereinbaren eine terminlich festgelegte Fahrt oder Fahrtserie.

3. Durchführung der Krankenfahrten
Wir holen Sie bei der von Ihnen angegebenen Adresse ab und bringen Sie mit der vereinbarten Transportvariante zu Ihrem Zielort. Anschließend kontaktieren Sie uns wenn Sie fertig sind oder wir holen Sie zu einem festgelegten Zeitpunkt wieder ab und bringen Sie sicher nach Hause.

4. Abrechnung
Wir rechnen die Transportkosten mit Ihrer Krankenkasse ab und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

 

 

5. Wie hoch sind die Kosten ohne eine Verordnung über Krankenbeförderung?

Die Kosten hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab und können nicht pauschalisiert werden. Es ist ratsam, sich mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und zu klären, ob eine anteilmäßige Kostenübernahme des Transports stattfinden kann. 

 

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